Erbschaftssteuer sparen beim Vererben und Verschenken von Immobilien

Angesichts der extrem stark angestiegenen Immobilienpreise in München und Umgebung wird bei der Vererbung einer Immobilie oder eines Grundstücks fast immer eine nicht unerhebliche Erbschaftssteuer fällig, selbst wenn die Erben als Kinder oder Ehegatten nah mit dem Erblasser verwandt sind. Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten unter Vorbehalt von Nießbrauch oder Wohnungsrecht kann die Erbschaftssteuer ganz erheblich reduzieren oder sogar entfallen lassen. Bei einer lebzeitigen Übertragung sind jedoch zahlreiche Fallstricke zu beachten, damit der Übergeber sein Wohnrecht behalten kann und kein Streit zwischen den Erben entsteht. In Fällen, in denen eine Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten nicht der richtige Weg ist, kann auch durch die geschickte Gestaltung des Testaments eine erhebliche Steuerersparnis erreicht werden.
1 Abend, 23.01.2024 Dienstag, 19:00 - 20:30 Uhr | |||
1 Termin(e)
| |||
Markus Sebastian Rainer , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht | |||
232.10305.02MAM | |||
Kursgebühr: 12,00 € |