Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung


Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen, nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Für diesen Fall können Sie vorsorgen, indem Sie Ihre Wünsche schriftlich festhalten. Wie und vor allem in welcher Form dies zu erfolgen hat, wie auch über weitere zentrale Fragen zu diesem Thema informiert Sie dieser Vortrag.


1 Abend, 10.06.2024
Montag, 19:00 - 21:00 Uhr
1
Markus Brunner
, Rechtsanwalt

241.10300.01MAI

Kursgebühr: 16,00 €

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