Deutsch als Fremdsprache / Integration

  • Deutschkurse - keine Integrationskurse

  • Deutsch als Fremdsprache - keine Integrationskurse
  • Allgemeine Informationen zu Integrationskursen

  • Integrationskurse: Der allgemeine Integrationskurs besteht - je nach Einstufungsergebnis - aus 6 Modulen zu je 100 x 45 Minuten Deutschunterricht und einem Orientierungskurs mit 100 x 45 Minuten. Nach Modul 6 wird die Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer A2/B1“ abgelegt und nach dem Orientierungskurs folgt der Test "Leben in Deutschland". Wenn Sie beim Deutschtestdie Niveaustufe B1 erreichen, können Sie damit ausreichende Deutschkenntnisse für den Beruf oder die Einbürgerung nachweisen.

    Berechtigungsschein: Mit einem Berechtigungsschein zahlen Sieeine ermäßigte Kursgebühr. Den Schein erhalten alle, die seit 2005 zugewandert sind, von der Ausländerbehörde. Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen und/oder vor 2005 zugewandert sind, müssen Sie einen Antrag direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Asylsuchende ohne Anerkennung können ebenso einen Berechtigungsschein direkt beim BAMF beantragen. Achtung, hier gelten Einschränkungen!

    Weitere Informationen zum Thema: Homepage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de

    Einstufung: siehe unten

    Beratung Integrationskurse:
    Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr und Freitag von 10:00 bis 11:00 Uhr 
    Nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 08141 501420.


    Hilfe und Beratung bei der Antragsstellung: Migrationserstberatung (Caritas), Hauptstr. 1a,  82256 Fürstenfeldbruck


  • Bitte beachten Sie, dass wir erst nach einer sprachlichen Einstufung prüfen können, welches Modul für Sie in Frage kommt. Je nach Auslastung der Kurse kann es sein, dass wir Ihnen keinen kurzfristigen Platz anbieten können.


  • Einstufungstest für Deutsch-Integrationskurs

  • Vor der Anmeldung zu einem Deutsch-Integrationskurs sind Sie verpflichtet, einen Einstufungstest abzulegen. Der Test besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil und dauert ca. 1 Stunde.

    Bitte bringen Sie unbedingt folgende Unterlagen mit:

    · Ihren Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein zur Teilnahme am Integrationskurs

    · Pass oder Ausweis

    · Frühere Einstufungs- oder Teilnahmebescheinigung

    Nach dem Test können Sie sich für einen passenden Kurs anmelden, sofern wir freie Plätze zur Verfügung haben.

    Für den Einstufungstest wird von allen angemeldeten Personen eine Kaution von 30,00 € erhoben. Die Teilnehmenden, die einen gültigen Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein mitbringen und noch keinen Einstufungstest absolviert haben, bekommen nach dem Test die bei der Anmeldung bezahlte Gebühr von 30,00 € zurück.

    Sollten Sie den gebuchten Einstufungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Absage bis spätestens 2 Tage vor dem Termin. Danach ist keine Absage mehr möglich und die Gebühr von 30,00 € wird nicht zurückerstattet.

    Eine vorherige Anmeldung zu einem der unten aufgeführten Termine ist verpflichtend!

  • Übersicht über die Einstufungstests

  • Übersicht über die Integrationskurse

  • Integrationskurse Modul 1 (A1.1)
  • Integrationskurse Modul 2 (A1.2)
  • Integrationskurse Modul 3 (A2.1)
  • Integrationskurse Modul 4 (A2.2)
  • Integrationskurse Modul 5 (B1.1)
  • Integrationskurse Modul 6 (B1.2)
  • Integrationskurs - Orientierungskurs
  • Niveau B2

  • Allgemeine Informationen zum Berufssprachkurs

  • Was ist ein Berufssprachkurs? 
    Ein Berufssprachkurs gemäß §45a AufenthG ist ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderter Kurs zur Vermittlung allgemeinberuflicher Sprachkenntnisse. Die Teilnehmenden sollen im Rahmen dieses Kurses sprachlich auf die Arbeitswelt und das berufliche Umfeld vorbereitet werden.

    Berufssprachkurse werden auf verschiedenen Niveaustufen angeboten. Jeder Kurs schließt mit einer anerkannten Zertifikatsprüfung ab.

    Wer kann teilnehmen? 
    Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Zugewanderte, an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
    Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs benötigt man einen Berechtigungsschein oder eine Verpflichtung. Bitte informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit, ob Sie eine Berechtigung/Verpflichtung erhalten können.
    Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder sich derzeit in Ausbildung befinden, können Sie direkt beim BAMF eine Berechtigung beantragen.

    Mehr Informationen zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung finden Sie auf den Seiten des BAMF: www.bamf.de

    Bitte beachten: Eine Anmeldung ist nur persönlich und nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich möglich.

    Beratung Deutschkurse:
    Wir bitten um Terminvereinbarung unter der E-Mail: marzena.terdevci@fuerstenfeldbruck.de

  • Berufssprachkurs B26603

    mit Brückenelement - 500 UE
    18.09.24 - 28.05.25 (125-mal) 13:45 - 17:00 Uhr
    Fürstenfeldbruck
  • Einbürgerungstest

  • Übersicht über die Einbürgerungstests